Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der COVID-Infektion 19
VORWORT
Um die Ausbreitung des COVID-19-Virus von den ersten Anzeichen an zu bekämpfen und einzudämmen, hat Tlb Service eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig zu versuchen, den Betrieb des Unternehmens aufrechtzuerhalten.
ALLGEMEINE MASSNAHMEN
– Häufiges Waschen der Hände mit Wasser und Seife oder Gelen auf Alkoholbasis
– Vermeiden Sie engen Kontakt, indem Sie einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.
– Überfüllte Orte meiden
– Schutzmaske verwenden
– Händeschütteln vermeiden
– Berühren Sie Ihre Augen, Ihre Nase und Ihren Mund nicht mit Ihren Händen
– Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Symptome haben, die auf Covid19 zurückzuführen sind
REINIGUNG UND SANITÄREITUNG
– Tlb Service sorgt für die tägliche Reinigung des Firmengeländes
– Produkte zur Desinfektion von OBERFLÄCHEN und AUSRÜSTUNGEN sind in den Gemeinschaftsbereichen vorhanden.
– Die GARTENAUSRÜSTUNG wird wie üblich mit den bereitgestellten Handschuhen benutzt und am Ende des Tages desinfiziert.
– Das Innere der UNTERNEHMENSMITTEL (unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern anvertraut wurden oder auf dem Betriebsgelände vorhanden sind) wird am Ende des Tages oder bei Bedarf mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln gereinigt.
– Für KLIMAANLAGEN ist eine außerordentliche Desinfektion der Filtersysteme vorgesehen
– Wenn festgestellt wird, dass sich ein Arbeitnehmer für einen möglichst kurzen Zeitraum (ein oder zwei Tage) auf einem Firmengelände/Lagerhaus aufgehalten hat, werden das Gelände und alle Firmenfahrzeuge gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 5443 des Gesundheitsministeriums vom 22.02.2020 gereinigt und desinfiziert.
ZUGANG ZUM UNTERNEHMEN/LAGER
– Pflicht zum Tragen einer Maske
– Messung der Temperatur
– Fehlen von Symptomen einer Infektion der Atemwege
– Abwesenheit von Kontakt mit positiven Personen in den letzten 14 Tagen
– Dritte können an den Sitzungen teilnehmen, obwohl es vorzuziehen ist, die Sitzungen auf anderem Wege abzuhalten.
AKTIVITÄT AM ARBEITSPLATZ
– Findet die Tätigkeit in Anwesenheit anderer Personen statt, muss eine chiurgische Maske oder eine Maske mit einem höheren Schutzgrad (FPP1, FPP2 oder KN95, FPP3) getragen werden.
– Vor der Planung von Aktivitäten in einzelnen Häusern sollte das Personal mit den betroffenen Nutzern Kontakt aufnehmen. Wenn sich in der Wohnung Personen befinden, die positiv auf COVID 19 reagieren oder sich in irgendeiner Form in Isolation befinden, kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.